Page 174 - Katalog 2022 Inhaltsverzeichnis - Produktbeschreibung
P. 174
§ 5 Gewährleistung und Haftung
(1) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften oder wird sie innerhalb
der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert die Fa. KANTOP-
ISOMATTEN nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsrechte des Käufers Ersatz
oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
(2) Die Gewährleistungsfrist auf eigene Produkte beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der
Übergabe bzw. der Auslieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Bei Handelsware gelten die
jeweiligen Garantiebestimmungen der Vorlieferanten. Werden Gewährleistungsansprüche geltend
gemacht, so müssen diese durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht
werden.
(3) Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falschen
Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden sowie Schäden durch
höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, Sturm, Hagel, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung
mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder
Mängel durch Verschmutzung und Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder
atmosphärische Einflüsse.
(4) Offensichtliche Mängel müssen der Fa. KANTOP-ISOMATTEN unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe bzw. Lieferung der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Die
mangelhaften gelieferten Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Entdeckung
des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Fa. KANTOP-ISOMATTEN bereit zu halten. Ein
Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche
gegenüber der Fa. KANTOP-ISOMATTEN aus.
(5) Schlägt im Fall einer Mangelhaftigkeit der Ware gemäß Ziff. 1 die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des
Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(6) Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für Gebrauchtteile. Diese werden,
soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, unter dem Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.
(7) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind
sowohl gegen die Fa. KANTOP-ISOMATTEN als auch gegen seine Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die
den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
(8) Die Haftungsbeschränkung in Ziff. 8, Satz 1 findet keine Anwendung, soweit eine Pflicht verletzt
wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflicht).
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Fa. KANTOP-ISOMATTEN aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich die
Fa. KANTOP-ISOMATTEN das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer
darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2) Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderung der Fa. KANTOP-ISOMATTEN um mehr als
20%, so wird er auf Verlangen des Käufers nach seiner Wahl Sicherheiten freigeben.
(3) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der
Käufer auf das Eigentum der Fa. KANTOP-ISOMATTEN hinweisen und diesen unverzüglich
benachrichtigen.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der
Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unverzügliche Herausgabe des
Kaufgegenstandes zu verlangen. Die Kosten der Rücknahme und der anderweitigen Verwertung des
Kaufgegenstandes trägt der Käufer.
§ 7 Zahlung
(1) Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt in bar, per Nachnahme oder auf Rechnung wobei die
vereinbarte Zahlungsart auf dem Bestellformular eingetragen wird.
(2) Bei Bezahlung per Nachnahme entstehen die derzeit geltenden Nachnahmegebühren.
(3) Die anfallenden Versandkosten trägt der Käufer.
(4) Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behält sich die Fa. KANTOP-ISOMATTEN
ausdrücklich vor.
(5) Der Käufer ist zur Aufrechung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
5