Page 174 - Katalog 2022 Inhaltsverzeichnis - Produktbeschreibung
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§ 5 Gewährleistung und Haftung
               (1) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften oder wird sie innerhalb
               der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert die Fa. KANTOP-
               ISOMATTEN nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsrechte des Käufers Ersatz
               oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
               (2) Die Gewährleistungsfrist auf eigene Produkte beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der
               Übergabe bzw. der Auslieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Bei Handelsware gelten die
               jeweiligen Garantiebestimmungen der Vorlieferanten. Werden Gewährleistungsansprüche geltend
               gemacht, so müssen diese durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht
               werden.
               (3) Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falschen
               Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden sowie Schäden durch
               höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, Sturm, Hagel, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung
               mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder
               Mängel durch Verschmutzung und Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder
               atmosphärische Einflüsse.
               (4) Offensichtliche Mängel müssen der Fa. KANTOP-ISOMATTEN unverzüglich, spätestens jedoch
               innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe bzw. Lieferung der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Die
               mangelhaften gelieferten Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Entdeckung
               des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Fa. KANTOP-ISOMATTEN bereit zu halten. Ein
               Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche
               gegenüber der Fa. KANTOP-ISOMATTEN aus.
               (5) Schlägt im Fall einer Mangelhaftigkeit der Ware gemäß Ziff. 1 die Nachbesserung oder
               Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des
               Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
               (6) Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für Gebrauchtteile. Diese werden,
               soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, unter dem Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.
               (7) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver
               Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind
               sowohl gegen die  Fa. KANTOP-ISOMATTEN als auch gegen seine Erfüllungs- und
               Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
               verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die
               den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
               (8) Die Haftungsbeschränkung in Ziff. 8, Satz 1 findet keine Anwendung, soweit eine Pflicht verletzt
               wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
               (Kardinalpflicht).

               § 6 Eigentumsvorbehalt
               (1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Fa. KANTOP-ISOMATTEN aus der
               Geschäftsverbindung mit dem Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich die
               Fa. KANTOP-ISOMATTEN das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer
               darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
               (2) Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderung der Fa. KANTOP-ISOMATTEN um mehr als
               20%, so wird er auf Verlangen des Käufers nach seiner Wahl Sicherheiten freigeben.
               (3) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der
               Käufer auf das Eigentum der Fa. KANTOP-ISOMATTEN hinweisen und diesen unverzüglich
               benachrichtigen.
               (4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der
               Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unverzügliche Herausgabe des
               Kaufgegenstandes zu verlangen. Die Kosten der Rücknahme und der anderweitigen Verwertung des
               Kaufgegenstandes trägt der Käufer.

               § 7 Zahlung
               (1) Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt in bar, per Nachnahme oder auf Rechnung wobei die
               vereinbarte Zahlungsart auf dem Bestellformular eingetragen wird.
               (2) Bei Bezahlung per Nachnahme entstehen die derzeit geltenden Nachnahmegebühren.
               (3) Die anfallenden Versandkosten trägt der Käufer.
               (4) Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behält sich die  Fa. KANTOP-ISOMATTEN
               ausdrücklich vor.
               (5) Der Käufer ist zur Aufrechung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder
               rechtskräftig festgestellt ist.




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