Page 173 - Katalog 2022 Inhaltsverzeichnis - Produktbeschreibung
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30. AGB
Es gelten unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Verkaufsbedingungen
§ 1 Vertragsabschluss
(1) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben –
freibleibend und unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote ist die Fa. KANTOP-
ISOMATTEN eine Woche gebunden.
(2) Bestellungen werden nur verbindlich, falls die Fa. KANTOP-ISOMATTEN sie bestätigt oder ihnen
durch Übersendung des Vertragsgegenstandes nachkommt. Lehnt die Fa. KANTOP-ISOMATTEN die
Annahme nicht binnen einer Woche nach Bestelldatum ab, so gilt die Bestätigung als erteilt und der
Kaufvertrag als geschlossen. Maßgebliches Bestelldatum ist die mündliche oder schriftliche Abgabe
des Angebots, bei Abgabe unter Abwesenden die Aufgabe zur Post bzw. die sonstige
Absenderhandlung (z.B. die Absendung eines Fax oder einer E-Mail).
(3) Sämtliche Vereinbarungen sind zu Beweiszwecken schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für
Nebenabreden, Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
§ 2 Preise, Preisänderungen
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
(2) Die Preise schließen eine kostenlose Fracht bis zum Bestimmungsort im Inland aus, zusätzliche
Frachtkosten bei Versendung ins Ausland trägt ebenfalls der Kunde. Auslandslieferungen erfolgen nur
gegen Vorauskasse. Frachtkosten, auch Rücksendungen trägt der Kunde.
(3) Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als
6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Fa.
KANTOP-ISOMATTEN; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als
6%, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 3 Lieferzeiten und Abnahme
(1) Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen
der Schriftform.
(2) Bei Vorliegen von durch die Fa. KANTOP-ISOMATTEN zu vertretenden Lieferverzögerungen wird
die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Die Frist
beginnt mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung bei der Fa. KANTOP-ISOMATTEN.
(3) Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht fristgemäß ab, ist die Fa. KANTOP-ISOMATTEN
berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den
Kaufgegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern.
Unberührt bleiben davon die Rechte der Fa. KANTOP-ISOMATTEN, nach Nachfristsetzung mit
Ablehnungsandrohung (§ 326 BGB) vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
§ 4 Versand und Gefahrübergang
(1) Die Gefahr geht mit Übergabe des Kaufgegenstandes auf den Käufer über. Bei Versendung des
Kaufgegenstandes erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe der Sendung an die den Transport
ausführende Person bzw. zu dem Zeitpunkt, in dem die Sendung die Räumlichkeiten der Fa.
KANTOP-ISOMATTEN zwecks Versendung verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers
verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(2) Auf Wunsch des Käufers wird der Kaufgegenstand in seinem Namen und auf seine Rechnung
versichert.
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